Erbschaftssteuer

Freibeträge und Steuerklassen

Seit über einem Jahrhundert, genauer gesagt seit 1906, ist das Erben in Deutschland mit einer steuerlichen Belastung verbunden. Die sogenannte Erbschaftssteuer, eine der Landessteuern, kommt hier ins Spiel und findet ihre rechtliche Grundlage im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Doch was genau bedeutet das für diejenigen, die plötzlich zu Erben werden?

Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus dem Gesamtwert des Nachlasses – allerdings abzüglich möglicher Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten. Wichtig dabei: Sie wird nur fällig, wenn das Erbe tatsächlich angenommen wird und dessen Wert über der Steuerfreigrenze liegt. Diese Grenze sowie der Steuersatz variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten.

In der Welt der Vermögensübertragungen spielt die Erbschaftsteuer sowie die Schenkungsteuer eine entscheidende Rolle. Ob Sie ein Erbe antreten oder ein großzügiges Geschenk erhalten, beide Fälle sind steuerlich relevant.

Erbschaftsteuer: Wer ist steuerpflichtig?

Die Erbschaftsteuer betrifft all jene, die in den Genuss einer Erbschaft oder Schenkung kommen. Doch wann genau entsteht diese Steuerpflicht? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wohnsitz der beteiligten Personen.

Befinden sich der Erblasser/Schenker oder der Erbe/Beschenkte mit ihrem ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist die Steuerpflicht gegeben. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen.

Ein entscheidender Faktor hierbei ist das sogenannte Inlandsvermögen. Hierzu zählen beispielsweise Immobilien auf deutschem Boden sowie Unternehmensanteile von mehr als 10 % an deutschen Firmen. Wird solch ein Inlandsvermögen übertragen, entsteht unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten eine Steuerpflicht in Deutschland.

Erbschaftssteuer: Bis zu den Freigrenzen erbschaftssteuerfrei

Es gibt verschiedene Faktoren, die Einfluss auf den Freibetrag und die Steuerklasse haben. Diese sind:

  • Der gesetzliche Steuerfreibetrag: Sobald das geerbte Vermögen diesen Betrag überschreitet, muss Erbschaftssteuer entrichtet werden.
  • Die familiäre Verbindung: Je nachdem, wie eng das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Verstorbenen war, variiert auch die Höhe des Freibetrags.
  • Der Wert des Erbes: Sollte Ihr Erbe größer sein als der Steuerfreibetrag, wird anhand Ihrer Steuerklasse, welche vom Grad Ihrer Verwandtschaft abhängt, der passende Steuersatz ermittelt.

Erbschaftsteuer: Tabelle mit Steuersätzen und Freibeträgen

Erben SK Freibetrag
Ehegatten & Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind I 400.000 Euro
Enkel, Stiefenkel I 200.000 Euro
Urenkel, Eltern & Großeltern (nur Erbe) I 100.000 Euro
Eltern & Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder geschiedene Ehepartner II 20.000 Euro
Sonstige Personen III 20.000 Euro

Erbschaftssteuer: Steuersätze nach §19 ErbStG

Wert des Erbes bis einschließlich ... Euro % SK I % SK II % SK III
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50

Sollten Sie Fragen zur Erbschaftssteuer haben, ein Erbe erwarten oder Ihr eigenes Erbe planen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer oder Erbschaftssteuererklärung.

 

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